Das österreichische Naturwaldreservate-Programm
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Faltblätter und Formulare

Ablauf der Reservatseinrichtung

Die Einrichtung von Naturwaldreservaten erfolgt nach einem standardisierten Verfahren, welches folgende Punkte beinhaltet:

Meldung der Waldfläche durch den Besitzer
Fragebogen an Waldbesitzer – Informationen zur Waldfläche an das BFW
Vorbegutachtung und Prüfung der gemeldeten Waldfläche (BFW)
Detailerhebung geeigneter Flächen (BFW, Technische Büros)
Klärung der Reservatsgrenzen, Einrichtung des Stichprobenrasters (BFW, Technische Büros)
Datenerhebung: Bestandesstruktur, Standort, Vegetation, Wuchsleistung (BFW, Technische Büros)
Gutachtenerstellung, Detailauswertungen; Ermittlung der Entschädigungssumme (BFW, Technische Büros)
Datenbankeingabe (BFW)
 Vertrag zwischen Republik und Waldbesitzer (BMLFUW)

Kriterien für die Auswahl von Wäldern

Für eine standardisierte und nachvollziehbare Bewertung der Eignung von Waldflächen als Naturwaldreservate wurde ein verbindlicher Kriterienkatalog erstellt. Dieser ist Grundlage für die Begutachtung und Auswahl geeigneter Waldflächen.

Die entscheidenden Kriterien sind:

Naturnähe der Vegetation

Übereinstimmung der Baumartenzusammensetzung der aktuellen Vegetation mit jener der potenziellen natürlichen Vegetation.

Bestandesstruktur, Bestandesalter, Bestandestextur

Nachaltiges Vorhandensein sämtlicher Bestandesentwicklungsphasen innerhalb eines Reservates.

Mindestgröße

Die Mindestfläche für ein NWR wird durch das Minimumstrukturareal bestimmt. Dies ist jene Waldfläche, die notwendig ist, damit jede Bestandesentwicklungsphase nachhaltig vertreten ist. Das Minimumstrukturareal ist von der Waldgesellschaft abhängig und beträgt zwischen 10 und 50 ha.

Topographische Einheit

Zu berücksichtigen ist die Geschlossenheit der orographischen Einheit.

Seltenheit und Gefährdung

Alle seltenen Waldgesellschaften sollen erfasst werden; für seltene und/oder gefährdete Waldgesellschaften darf von der Mindestfläche abgewichen werden.

Pufferzonen

Pufferzonen sollen äußere Einflüsse auf das Reservat minimieren. In diesen Schutzzonen ist eine naturnahe Waldnutzung möglich. Pufferzonen sollen eine Breite von 1 bis 3 Baumlängen haben.

Beeinträchtigung durch Wege, Leitungstrassen, Straßen

Durch Beeinträchtigungen dürfen keine negativen Einflüsse auf das gesellschaftsspezifische Waldinnenklima und die Waldentwicklung ausgehen.

Wildeinfluss

Der Wildstand muss eine gesicherte Verjüngung aufkommen lassen; diese muss die Baum- und Straucharten der potenziellen natürlichen Waldgesellschaft beinhalten.

Neben der Prüfung von Eignungskriterien sind auch Ausschließungsgründe zu prüfen. Diese sind:

  • Bannwälder oder Wälder mit Objektschutzfunktion sind für Naturwaldreservate nicht geeignet
  • Mindestgröße nicht gegeben
  • Aktuelle Artenzusammensetzung weicht wesentlich von der potentiellen natürlichen Waldgesellschaft (PNWG ) ab
  • Zerschneidungsgrad zu hoch
  • Keine Pufferzonenbewirtschaftung möglich
  • Überhöhter Wildstand
  • Rezenter Weideeinfluss
  • Standortsveränderungen, Beeinflussung von außen
  • Waldverwüstung
  • Deutlich beeinträchtigende Immissionseinflüsse
  • Änderung des generellen öffentlichen Interesses

Erhebungen in Naturwaldreservaten

Bei der Ersteinrichtung eines Naturwaldreservates werden folgende Grunderhebungen durchgeführt:

  • Einmessung der Reservatsgrenzen
  • Einrichtung eines permanenten Stichprobennetzes
  • Koordinative Lagebestimmung ( teils mit GPS )

Scharte Dobratsch

Probeflächendaten:

  • Grunddaten für die Entschädigungsbewertung (z.B. Baumartenanteile, Holzqualität, Bestockungsgrad, Bonität)
  • Pflanzensoziologische Vegetationsaufnahmen
  • Standortserhebung

Gesamtes Naturwaldreservat:

  • Kartierung der potenziellen natürlichen Waldgesellschaften
  • Für eine standardisierte Vorgangsweise bei der Einrichtung von Reservaten wurden Aufnahmerichtlinien und ein Aufnahmeschlüssel ausgearbeitet.

Stichprobendesign

Für Standardreservate und Naturwaldzellen ist die Ersteinrichtung eines systematischen permanenten Stichprobennetzes mit variabler Netzdichte vorgesehen.

Der Stichprobenumfang ist abhängig von:

  • der Größe des Naturwaldreservates
  • der Homogenität der Bestandesstrukturen
  • der erforderlichen Genauigkeit

In der Regel wird eine Rasterdichte von einer Stichprobe pro Hektar eingerichtet.

Ein europaweit vergleichbares Stichprobendesign für Schwerpunktreservate wurde im Rahmen der COST Aktion E4 „Forest Reserves Research Network“ ausgearbeitet.

Methodik der Entgeltermittlung

Die Befundaufnahme und Bewertungsmethodik für die Berechnung des Wirtschaftswertes als Entschädigung der eingebrachten Waldflächen erfolgt nach einem einheitlichen Verfahren mit einer standardisierten Berechnungsformel.

Entschädigung pro Hektar
Formel

Ust  =Umsatzsteuer
A  =Sockelbetrag
W =Wirtschaftswert

Der Sockelbetrag A dient der Abgeltung der vertragsgemäßen Duldungen und Pflichten des Eigentümers und beträgt € 47,24 (öS 650,-) pro Hektar Waldfläche des Naturwaldreservates. Ist das Naturwaldreservat größer als 100 Hektar und steht bereits bei Vertragsabschluß mindestens die Hälfte der Reservatsfläche außer forstlicher Bewirtschaftung, verringert sich der Sockelbetrag A für die über 100 Hektar hinausgehende Fläche auf € 29,07 (öS 400,-) pro Hektar.

Formel

EKL =  Ertragsklasse (dGZ100 )
EV = Ernteverluste (im Wirtschaftswald 20 %, im Schutzwald 30 %)
B =  Bestockungsgrad
ekE = Erntekostenfreier Erlös

Ertragsklasse und Bestockungsgrad werden durch Winkelzählproben auf permanenten Probeflächen abgeleitet. Die Altersbestimmung erfolgt an den Oberhöhenstämmen. In plenterartigen Beständen, Jungwaldflächen und Stangenhölzern wird dynamisch bonitiert.

Für jedes Naturwaldreservat ist ein forst- und waldökologisches Gutachten zu erstellen, welches Teil des Vertrages zwischen Republik Österreich und dem Waldeigentümer ist. An der Gutachtenerstellung wirkten zwischen 1997 und 1999 auch Mitarbeiter der Waldinventur sowie Technische Büros mit.

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Letzte Änderung: 22.05.2003
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